Mitgliedschaft - Hessen Militär

Lebendige Geschichte in Hessen
Gesellschaft für hessische Militär- und Zivilgeschichte
Direkt zum Seiteninhalt

Mitgliedschaft

Der Verein
Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Hessische Militär- und Zivilgeschichte e.V.
Mitglied der Gesellschaft für Hessische Militär- und Zivilgeschichte kann jedermann werden. Auch eingetragene Vereine und Institutionen können als juristische Personen Mitglied werden, sofern sie die Satzung der Gesellschaft anerkennen und ihre Ziele unterstützen.
Wer Mitglied werden will, muss einen Antrag an den Vorstand stellen. Jedes Neumitglied wird durch Abstimmung der Vereinsmitglieder bei der jährlichen Jahreshauptversammlung für ein Jahr als Mitglied zur Probe aufgenommen. Bewährt sich das Mitglied und beteiligt sich am Vereinsleben, erfolgt im nächsten Jahr, wieder zur Jahreshauptversammlung, die Aufnahme als stimmberechtigtes Vollmitglied. Jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahre) sind nicht stimmberechtigt, dafür aber auch vom Mitgliedsbeitrag befreit, der derzeit 30 Euro pro Jahr und Person beträgt. Rentner zahlen auf Antrag den halben Beitrag. Außerdem können auf Antrag bei sozialen Härten Mitgliedsbeiträge gestundet werden. Sind mehrere Mitglieder einer Familie oder einer Lebensgemeinschaft im Verein, so zahlt das erste Mitglied den Vollen Beitrag, alle weiteren den halben Beitrag. Außerdem gibt es fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder, die in der Mitgliederversammlung Rederecht aber kein Stimmrecht haben.

Wir machen explizit darauf aufmerksam, wer als aktiver  Historiendarsteller Mitglied der Gesellschaft werden will, muss  innerhalb der Probezeit eine Darstellung realisieren, die den von uns,  bzw. der jeweiligen Darstellungsgruppe, geforderten Anforderungen  genügt. Zudem erwarten wir eine regelmäßige Teilnahme an unseren  Veranstaltungen. Weiterhin müssen Anwärter auf eine Probemitgliedschaft  bei der Jahreshauptversammlung, bei der über die eigene Mitgliedschaft  auf Probe abgestimmt werden soll, anwesend sein und sich und ihre  Darstellung persönlich vorstellen. Auch bei der Abstimmung über die  Aufnahme zur Vollmitgliedschaft haben die Mitglieder auf Probe  anwesend zu sein. Nur in Ausnahmefällen kann eine  Power-Point-Präsentation etc. und ein Fürsprecher als Vertretung  akzeptiert werden. Dies ist vorher mit dem Vorstand abzusprechen.


Den ausgefüllten Aufnahmeantrag sowie das dem Antrag angehängte Lastschriftmandat schicken Sie ausschließlich an die E-Mail des Vorstandes: GHMZVorstand@googlemail.com

Aktualisiert: 25.07.2024
Zurück zum Seiteninhalt