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Geschäftsordnung Ausschüsse/Referate - Hessen Militär

Lebendige Geschichte in Hessen
Gesellschaft für hessische Militär- und Zivilgeschichte
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Geschäftsordnung Ausschüsse/Referate

Der Verein
Geschäftsordnung für die Ausschüsse/Referate
der
Gesellschaft für Hessische Militär- und Zivilgeschichte e.V.
nach Paragraph 8 der Satzung der Gesellschaft für hessische Militär- und Zivilgeschichte e.V. in der Fassung vom 25.11.2017

1. Ausschüsse/Referate sind satzungsgemäße Organe des Vereins.

1.1. Ausschüsse/Referate können von der Mitgliederversammlung gewählt oder vom Vorstand berufen werden.
1.2. Ausschüsse/Referate können für bestimmte Themenbereiche gewählt oder berufen werden.
1.3. Ausschüsse/Referate können dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum gewählt oder berufen werden.
1.3.1. Über die zeitliche Begrenzung entscheidet das wählende oder berufende Vereinsorgan.

2. Ausschüsse/Referate des Vereins sind Arbeitsgruppen, die sich mit begrenzten Forschungs- und Arbeitsbereichen beschäftigen sowie Forschungs- und Darstellungsgruppen darstellen können.

3. Alle Ausschüsse und Referate berichten direkt an den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter oder Stellvertreterinnen. Dazu bestimmen alle Ausschüsse und Referate mit einfacher Mehrheit einen Sprecher oder eine Sprecherin, sofern Ausschüsse und Referate mit mehr als einer Person besetzt sind.

4. Die Ausschüsse/Referate, die Darstellungsgruppen sind, bestimmen den Sprecher oder die Sprecherin bei Gründung und danach spätestens alle zwei Jahre durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Die Abstimmung hat zu erfolgen in einer Versammlung, zu der die Mitglieder der Darstellungsgruppe vom bisherigen Sprecher, der bisherigen Sprecherin, oder vom Vorsitzenden, der Vorsitzenden der GHMZ, wahlweise einem seiner Stellvertreterinnen oder Stellvertreter mit einer Frist von vier Wochen vor dem Termin einzuladen sind.

4.1 In der Versammlung der Darstellungsgruppe sind alle Vollmitglieder der GHMZ, die sich zur Mitgliedschaft in der Darstellungsgruppe gemeldet haben, stimmberechtigt.
4.1.1 Über die Mitglieder des Darstellugsgruppe ist schriftlich Nachweis zu führen.
4.1.2. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder der Darstellungsgruppe anwesend sind.
4.1.3 Die Versammlung muss alle zwei Jahre erfolgen. Sie kann virtuell erfolgen.
4.1.4 Eine entsprechende Versammlung der Darstellungsgruppe kann auch außerhalb des Turnus stattfinden, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Darstellungsgruppe dies für notwendig erachtet. Dies ist dem Vorsitzenden, der Vorsitzenden der GHMZ oder einer seiner Stellvertreterinnen oder einem Stellvertreter mitzuteilen, der oder die dann zu einer außerordentlichen Versammlung  der Darstellungsgruppe einladen.   
4.2 Über die Versammlung muss ein Protokoll angefertigt werden, das dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden der GHMZ vorgelegt werden muss. In dem Protokoll müssen alle Beschlüsse und Wahlergebnisse, vor allem die der Wahl des Sprechers oder der Sprecherin dokumentiert werden.

5. Sofern es sich um militärische Darstellungsgruppen handelt, so sind in der Versammlung auch alle militärischen Dienstgrade mit einfacher Mehrheit zu wählen. Diese Wahl hat ebenfalls mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen.

6. Diese Geschäftsordnung ist vom Vorstand der GHMZ abgestimmt und tritt am 16.03.2026 in Kraft.

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Aktualisiert: 03.04.2026
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